Wertvolle Baumbestände
Auch ohne Baumschutzsatzung sorgen wir dafür, dass in Esslingen ansprechender und angemessener Baumbestand erhalten bleibt. Unser Ziel: eine lebenswerte und durchgrünte Stadt.
Stadtklimafeste, beschattende, verdunstende Bäume mildern die bereits absehbaren und unabwendbaren Folgen des Klimawandels hier in der Region ab. Trotzdem müssen kranke oder nicht mehr verkehrssichere, überalterte Bäume entfernt werden. Städtische Bäume werden dabei, wo immer möglich, durch Nachpflanzung von Jungbäumen ersetzt. Außerdem pflanzen wir in Sanierungsgebieten und in neu entwickelten Quartieren so viele neue Stadtbäume, wie möglich.
So sichern wir den Baumbestand
- Pflanzbindungen
In zahlreichen Bebauungsplänen ist eine generelle Pflanzbindung für Bäume mit mindestens 60 cm Stammumfang textlich festgesetzt. Daneben werden in Bebauungsplänen regelmäßig Pflanzbindungen für Einzelbäume oder geschlossene Gehölzbestände festgesetzt. Besonders wertvolle, markante und stadtbildwirksame Bestände werden so dauerhaft erhalten. Über Pflanzbindung geschützte Bäume müssen von den Eigentümer:innen dauerhaft gepflegt und ohne Genehmigung nicht entfernt werden. Nur wenn triftige Gründe vorliegen, kann die Entfernung beantragt werden. Triftige Gründe für eine Genehmigung können sein:- Verkehrssicherheit
- Schäden am Gebäude
- extreme Verschattung
- Auflagen in der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung für Bauvorhaben kann Auflagen für die Erhaltung von Bäumen bzw. eine Ersatzpflanzung enthalten. - Eingriffs-Ausgleichs-Regelung
Bei einer erstmaligen Bebauung von Grundstücken wird im Rahmen der Eingriffsregelung im Grünordnungsplan der Eingriff in Natur und Landschaft detailliert ermittelt und entsprechende Kompensationen wie Ersatzpflanzungen von Bäumen festgelegt und umgesetzt. - Naturdenkmale
Rund 20 besonders markante und charakteristische Bäume in der Stadt sind als "Naturdenkmal" besonders geschützt.
Hintergrund: Naturdenkmale
Naturdenkmale können sehenswerte und markante Bäume, aber auch Biotope, Landschaften und sonstige "Natur-Sehenswürdigkeiten" sein. Die Auswahlkriterien bei Bäumen sind beispielsweise:
- hohes Alter
- schöner und auffälliger Vertreter seiner Art
- historisch Bedeutung
Biotope können zum Naturdenkmal werden, wenn sie lehrbuchhaft der Biotoptypenbeschreibung entsprechen. Geht es um Artenschutz, wird ein Biotop zu einem Naturschutzgebiet. Auch herausragende Landschaften können zu Naturdenkmalen werden. Zuständig für die Auswahl der Naturdenkmale, deren Kennzeichnung und Überwachung ist das Grünflächenamt.