Inklusionsfonds
Unser Inklusionsfonds hat das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Esslingen zu verbessern.
Verbände, Vereine, Initiativen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Selbsthilfegruppen, Gruppen und Einzelpersonen können jährlich Projektanträge beim Amt für Soziales, Integration und Sport einreichen.
Allgemeine Voraussetzungen
- Das Projekt verbessert die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in der Stadt Esslingen.
- Das Projekt findet in Esslingen statt.
- Bei der Planung und Umsetzung des Projekts sollen Menschen mit Behinderung oder ihre Vertreter aktiv beteiligt werden.
- Die Zahl der Anträge einer Organisation/Person ist auf einen Antrag pro Förderrunde begrenzt.
- Das Projekt wird innerhalb von 3 Monaten nach Förderzusage begonnen und innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage abgeschlossen.
- Der Förderbetrag beträgt mindestens 200 Euro und maximal 1000 Euro pro Antrag.
- Die Bereitschaft, eigene personelle und räumliche Ressourcen einzubringen, ist vorhanden.
- In der Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Förderung durch den Inklusionsfonds „Mach ES inklusiv!“ hingewiesen.
- Nach Abschluss des Projekts ist innerhalb von 6 Wochen ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
- Die Bereitschaft, das Projekt und seine Ergebnisse in der Öffentlichkeit zu präsentieren, ist vorhanden.
- Der Inklusionsfonds unterstützt keine Projekte, die von Stadt, Landkreis oder Land als gesetzliche Aufgaben finanziert werden müssen.
- Es werden keine Projekte gefördert, die Förderungen durch andere Ämter der Stadt Esslingen am Neckar erhalten.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderkriterien
In der Regel sind Projekte förderfähig, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sensibilisierung im Umgang mit verschiedenen Behinderungen z.B. durch Information und Selbsterfahrung.
- Förderung von Begegnungsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung.
- Aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderung im Projekt.
- Vernetzung von inklusiven Angeboten in Esslingen.
- Bewusstseinsbildung für Inklusion in der Öffentlichkeit.
Im begründeten Einzelfall kann durch mehrheitlichen Beschluss des Inklusionsbeirats im Einvernehmen mit der Geschäftsstelle von oben genannter Regel abgewichen werden.
Antragstellung und Entscheidungsverfahren
Das Antragsformular und das Formular für den Verwendungsnachweis erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle Inklusion
Sie können den Antrag auch barrierefrei digital stellen:
Förderentscheidungen sind immer Einzelfallentscheidungen und ziehen keine Ansprüche Dritter nach sich. Anträge können das ganze Jahr gestellt werden. Eine Begutachtung und Bewertung der Projekte erfolgt durch den Inklusionsbeirat zweimal pro Jahr. Das Amt für Soziales, Integration und Sport teilt den Antragsteller:innen die Förderentscheidung zeitnah nach der Bewertung des Förderantrags durch den Inklusionsbeirat mit.
Amt für Soziales, Integration und Sport
Koordinierungsstelle Inklusion
Das Video enthält Informationen zur Koordinierungsstelle Inklusion in Gebärdensprache.