Was ist Ihre Immobilie wert?
Bei der Stadt Esslingen gibt es einen selbständigen und unabhängigen Gutachterausschuss. Dieser ermittelt den Wert Ihrer Grundstücke oder Gebäude. Der Gemeinderat der Stadt Esslingen bestellt qualifizierte und erfahrene Gutachter:innen, die die Wertermittlungen durchführen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bereitet dessen Arbeit vor und betreut die Ausschussmitglieder. Der Gutachterausschuss steht Ihnen für diese Leistungen zur Verfügung:
Verkehrswertgutachten
In Ihrem Auftrag erstellt der Gutachterausschuss ein individuelles Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie oder den Wert von Rechten und Belastungen an Grundstücken.
Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses ist die Kaufpreissammlung, in der sämtliche notariellen Kaufverträge über Immobilien in Esslingen anonymisiert erfasst sind.
Aus dieser Datensammlung werden die sogenannten Bodenrichtwerte – also die durchschnittlichen Quadratmeterpreise für Grund und Boden in einem bestimmten Gebiet – sowie die für die Wertermittlung erforderlichen wertrelevanten Daten abgeleitet.
Gerne informieren wir Sie über die Vorgehensweise und mögliche Kosten eines solchen Gutachtens.
Informationen zum Grundstücksmarkt
Wir informieren Sie außerdem gerne über Bodenwerte und den Esslinger Grundstücksmarkt. Sie können über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses den Grundstücksmarktbericht erwerben. Dieser Bericht macht das Marktgeschehen transparent und dient als Grundlage für Wertermittlungen.
Esslinger Immobilienmarkt - Quartalsberichte
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
3. Quartal 2024 (PDF, 321 KB) | 13.11.2024 | 321 KB | |
2. Quartal 2024 (PDF, 330 KB) | 26.08.2024 | 330 KB | |
1. Quartal 2024 (PDF, 306 KB) | 04.06.2024 | 306 KB | |
4. Quartal 2023 (PDF, 305 KB) | 22.02.2024 | 305 KB | |
3. Quartal 2023 (PDF, 295 KB) | 29.11.2023 | 295 KB | |
2. Quartal 2023 (PDF, 324 KB) | 18.10.2023 | 324 KB |
Bodenrichtwerte
Die aktuellen Bodenrichtwerte für Esslingen am Neckar (rückwirkend bis 2018) können Sie online über BORIS-BW abrufen:
Gültig seit 1. Januar 2023 für max. 2 Jahre.
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten bei der Stadt Esslingen am Neckar beschließt die neuen Bodenrichtwerte jeweils bis Ende Juni für das vorangegangene Jahr.
Rechtsgrundlage:
- § 193 Abs. 5 und § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 12 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Wir beraten Sie gerne!
Sprechzeiten
Montag - Donnerstag 8 - 12 und 14 - 16 Uhr
Freitag 8 - 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Gutachten beauftragen
Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie ermitteln lassen? Sie können den Gutachterausschuss der Stadt Esslingen am Neckar mit einem entsprechenden Gutachten beauftragen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Folgende Informationen benötigen wir, wenn Sie ein Gutachten beantragen möchten:
Notwendige Unterlagen
- Nießbrauch oder Wohnungsrecht
Bei Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs wie z. B. Nießbrauch oder Wohnungsrecht benötigen wir den entsprechenden Vertrag. - Betreuungen
Wir benötigen den Betreuungsausweis / Vollmacht. Kopie oder pdf-Datei der notariellen Verträge / Vollmachten genügen. - Erbbaurecht
Bei Erbbaurecht benötigen wir den Vertrag und den Erbbauzins. - Erbengemeinschaften
Wir benötigen die aktuellen Adressen aller Erben, da diese von uns über den Verkehrswert informiert werden. Außerdem bitte Erbschein oder Testamentseröffnungsprotokoll beilegen, wenn die Erben noch nicht im Grundbuch eingetragen sind. Das Gutachten kann von jedem der Beteiligten alleine, d.h. ohne Zustimmung der Miterben beantragt werden. - Scheidungen
Bitte geben Sie auch die Adresse und Telefonnummer der Partnerin oder des Partners an, da immer beide Parteien über die Ortstermine informiert werden. Die Akzeptanz des Gutachtens durch die jeweils andere Partei sollte vorher geklärt werden. - Vermietete Objekten
Wir benötigen die Netto-Kaltmieten (ohne Nebenkosten) zum Wertermittlungsstichtag (siehe Mietenblatt). Außerdem das Datum der letzten Mieterhöhung. Die Nebenkosten werden nicht benötigt. Bei gewerblichen Einheiten bitte den Miet-/ Pachtvertrag beilegen. - Wohnungs- oder Teileigentum
Bei Wohnungs- oder Teileigentum bitte die Protokolle der beiden letzten Eigentümerversammlungen vor dem Wertermittlungsstichtag mit den Instandhaltungsrücklagen und evtl. geplanten größeren Sanierungsarbeiten beilegen.
Wertermittlungsstichtag
Sämtliche Angaben müssen sich auf den gewünschten Wertermittlungsstichtag beziehen!
Als Wertermittlungsstichtag wird bei Nachlassregelungen meistens der Todestag des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers gewählt, wenn das Objekt von einem Erben übernommen wird oder der Tag der Bewertung, wenn das Objekt verkauft werden soll.
Bei Scheidungen ist es i.d.R. der Tag der Einreichung der Scheidung oder evtl. 2 Stichtage, wenn das Objekt nicht während der Ehezeit gekauft wurde (mit Anwalt klären).
Ablauf einer Gutachtenerstellung
Zur Gutachtenerstellung gehört eine ausführliche Bestandsaufnahme. Dazu vereinbaren wir einen Ortstermin. Dabei wird der Zustand des Objekts schriftlich und mit Fotos festgehalten. Evtl. müssen Räume nachgemessen werden. Dies dauert z. B. bei einer 3-Zimmer-Wohnung ca. 1,5 Stunden und bei einem „normalen“ Einfamilienhaus ca. 3-4 Stunden, bei größeren Objekten entsprechend länger.
Der 2. Ortstermin besteht aus der Besichtigung durch den Gutachterausschuss (3 Gutachter/innen). Diesen Termin kündigen wir 1 Woche vorher telefonisch an. Er ist immer nur nachmittags möglich. Diese Besichtigung dauert bei einer Wohnung ca. 20 Minuten und bei einem Einfamilienhaus ca. 30 Minuten. Anschließend wird der Verkehrswert durch den Gutachterausschuss festgelegt und Sie können ihn in den darauffolgenden Arbeitstagen telefonisch erfragen. Ungefähr 10 Tage nach dem Gutachtentermin erhalten Sie das fertige Gutachten per Post und per Mail.
Gebühren
Verkehrswert bis 400.000 |
Gebühr (ohne USt.) |
Verkehrswert 450.000 bis 1.750.000 |
Gebühr (ohne USt.) |
Verkehrswert 1.750.000 bis 5.000.000 |
Gebühr (ohne USt.) |
---|---|---|---|---|---|
15.000 | 1.153 | 450.000 | 2.675 | 2.000.000 | 6.600 |
25.000 | 1.188 | 500.000 | 2.850 | 2.250.000 | 7.225 |
50.000 | 1.275 | 600.000 | 3.100 | 2.500.000 | 7.850 |
75.000 | 1.363 | 700.000 | 3.350 | 2.750.000 | 8.475 |
100.000 | 1.450 | 800.000 | 3.600 | 3.000.000 | 9.100 |
125.000 | 1.538 | 900.000 | 3.850 | 3.250.000 | 9.725 |
150.000 | 1.625 | 1.000.000 | 4.100 | 3.500.000 | 10.350 |
175.000 | 1.713 | 1.100.000 | 4.350 | 3.750.000 | 10.975 |
200.000 | 1.800 | 1.200.000 | 4.600 | 4.000.000 | 11.600 |
250.000 | 1.975 | 1.300.000 | 4.850 | 4.250.000 | 11.850 |
300.000 | 2.150 | 1.400.000 | 5.100 | 4.500.000 | 12.100 |
350.000 | 2.325 | 1.500.000 | 5.350 | 4.750.000 | 12.350 |
400.000 | 2.500 | 1.750.000 | 5.975 | 5.000.000 | 12.600 |
Bei einem Verkehrswert über 5.000.000 € beträgt die Gebühr (ohne USt.) 12.600 € zuzüglich 0,1% aus dem Betrag über 5.000.000 €.
Bei unbebauten Grundstücken: abzüglich 50%, + gesetzliche Umsatzsteuer.
Weitere Gebühren
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für WE/TE: pauschal 150 € / Abfrage
- schriftliche Bodenrichtwertauskünfte: pauschal 50 € / Auskunft
- Grundstücksmarktbericht: 50 €
- Bodenwertbescheinigung: nach Zeitaufwand, mind. 150 €
- vereinfachte Wertermittlung: nach Zeitaufwand, mind. 250 €
- Stundensätze: Ing. oder Gutachter: 68 €/h, Techniker oder Verw.Angest.: 56 €/h
- Bei Berechnungen von Wohnrecht, Nießbrauch, Reallast usw. werden die Gebühren aus der Summe des unbelasteten Verkehrswertes + Wert des Rechtes berechnet.
- Bei 2 Wertermittlungsstichtagen werden die Gebühren aus der Summe beider Verkehrswerte berechnet.
- Für die Ermittlung von Miteigentumsanteilen, bei fiktivem Wohnungs- oder Teileigentum, werden 300 € extra berechnet.
Stadt Esslingen am Neckar