Immobilien- und Grundstücksangebote in Esslingen

Sie können städtische Grundstücke kaufen, pachten oder anderweitig nutzen. Bebaute oder unbebaute Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, schreiben wir grundsätzlich aus.

Themen

Vater, Mutter und zwei Töchter betrachten Arm in Arm ein Einfamilienhaus
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Interessentenliste
private, gewerbliche Angebote

Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie einige wichtige rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Besitz oder Erwerb von Grundstücken.

Grundstücksrechte

Rechte an Grunstücken können sein

  • Geh- und Fahrrechte
  • Nutzungsrechte
  • Duldungsverpflichtungen
  • Leitungsrechte (sog. Dienstbarkeiten)

Wenn ein Recht dinglich, also durch Eintragung ins Grundbuch, gesichert werden soll, geschieht dies durch Abgabe einer Bewilligung in beglaubigter Form durch Grundstückseigentümer:innen, beziehungsweise durch einen Vertrag zwischen Grundstückseigentümer:innen und Berechtigten sowie der Eintragung im Grundbuch.
 
Sollen über städtische Grundstücke Leitungen geführt werden oder Grundstücke zum Gehen und Fahren genutzt werden, müssen Sie dies vor Inanspruchnahme schriftlich beim Liegenschaftsamt beantragen.

Erbbaurecht, Erbbaugrundstücke und Erbbauzins

Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben, wird Erbbaurecht genannt. Hier gibt es also unterschiedliche Grundstücks-, Bauwerk- oder Hauseigentümer:innen.

Das Erbbaurecht wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Hierzu ist der Abschluss eines notariellen Erbbaurechtsvertrages notwendig.

Während dieses Zeitraumes müssen die Erbbauberechtigten einen sogenannten Erbbauzins als Entgeld an die Grundstückseigentümer:innen zahlen.

Der Erbbauzins bestimmt sich in der Regel nach dem Grundstückswert und wird während der Laufzeit regelmäßig angepasst. Die Erbbauberechtigten müssen den anfallenden Erbbauzins an die Stadtkasse bezahlen.

Amt für Rechts- und Grundstücksangelegenheiten

Abteilung Liegenschaften

Grundstücksverkehr
Abt-Fulrad-Straße 3 - 5
73728 Esslingen am Neckar