Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum

Mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum hat das Land Baden Württemberg die Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt ermächtigt, dem Wohnraummangel vor Ort entgegen zu wirken.

Auf dieser Grundlage hat die Stadt Esslingen am Neckar die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Die Satzung ist am 1. August 2023 in Kraft getreten und fünf Jahre gültig. Kernregelung ist es, die Nutzung der Wohnräume zu anderen als dauerhaften Wohnzwecken einzuschränken oder zu untersagen.

Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum:

  • zu mehr als insgesamt 50 Prozent der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
  • baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist,
  • für mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt wird,
  • länger als sechs Monate leer steht, unabhängig davon, seit wann der Leerstand gegeben ist,
  • beseitigt wird durch Abbruch.

Ziele des Zweckentfremdungsverbots

  • Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum versorgen
  • Örtlichen Wohnraummangel bekämpfen
  • Mehr Wohnraum auf den Wohnungsmarkt bringen
  • Wegfall von Wohnraum vermeiden

Handlungsfelder des Zweckentfremdungsverbots

  • Fremdenbeherbergung regulieren
  • Leerstände verfolgen und reaktivieren
  • Genehmigung zur Zweckentfremdung in Ausnahmefällen erteilen
  • Negativattest ausstellen

Satzung

Die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Esslingen am Neckar finden Sie im Ortsrecht der Stadt Esslingen an Neckar.

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Baurecht

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