Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 4 Esslingen am Neckar
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Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan für die Stadt Esslingen am Neckar - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
die Stadt Esslingen am Neckar bearbeitet aktuell die 4. Stufe des Lärmaktionsplan, der alle 5 Jahre fortgeschrieben werden muss (§47d Abs. 5 BImSchG). Dafür ist ein Untersuchungsbericht LAP 4 zur Überprüfung der bisher aufgestellten Lärmaktionspläne erarbeitet bzw. aufgestellt worden, der als Entwurf vorliegt und zu dem Sie eine Stellungnahme abgeben können.
Die Stadt Esslingen am Neckar stellt hier den Inhalt des Textes aus dem Amtsblatt und die aktuell zu veröffentlichenden Unterlagen ein.
Die Unterlagen (in Papierform) liegen zusätzlich öffentlich im Stadtplanungsamt des Technischen Rathauses, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen aus und können dort eingesehen werden.
Veröffentlichung / Auslage
15. Juli bis einschließlich 23. August 2024
Einsichtnahmezeiten
Die Planung ist im Technischen Rathaus, Ritterstraße 17, beim Stadtplanungsamt im 2. Obergeschoss (im Flur bei Zimmer 257), zu untenstehenden Zeiten einsehbar.
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag, Dienstag, Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Für die Einsichtnahme in die Unterlagen und deren Erläuterung können Sie vorab innerhalb der genannten Zeiten der Auslage einen Termin vereinbaren. Melden Sie sich dazu telefonisch unter 0711/3512- 2542 oder per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de.
Ebenfalls können Sie uns Ihre Stellungnahme per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de senden oder direkt über das Formular Online-Stellungnahme abgeben.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen oder per Fax an 0711/3512-553284.
Unterlagen Stufe 4 Lärmaktionsplan
Stellungnahme
Während der Auslage können Sie Stellungnahmen elektronisch abgeben.
Hier haben Sie als Bürger:in oder interessierte Person (Öffentlichkeit) die Möglichkeit, sich direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre Stellungnahme elektronisch über das Online-Formular abzugeben:
Zur Stellungnahme für Bürger:innen
Ebenfalls können Sie uns Ihre Stellungnahme per E-Mail senden: stellungnahme@esslingen.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen oder per Fax an 0711/3512-553284.
Hier können Sie als registrierte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange schriftliche Stellungnahmen (upload) abgeben.
Zur Stellungnahme für Behörden
Datenschutz
Information aus dem Amtsblatt
Hier können Sie den Text aus dem Amtsblatt einsehen.
Text aus dem Amtsblatt zum Lärmaktionsplan (PDF, 540 KB)
Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung
Vorherige Stufe 3 des Lärmaktionsplanes
Nachfolgend finden Sie den Lärmaktionsplan der Stufe 3 (Teilplan Straßenverkehrslärm) und weitere ergänzende Dokumente zum Download. Bitte beachten Sie, dass die Lärmaktionspläne der Stadt Esslingen ausschließlich den Straßenverkehrslärm umfassen.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Lärmaktionsplan - Stand 2021 (PDF, 5,8 MB) | 22.02.2023 | 5,8 MB | |
Maßnahmen zur Lärmminderung (PDF, 433 KB) | 22.02.2023 | 433 KB | |
Lärmbrennpunkte in Esslingen (PDF, 3,7 MB) | 22.02.2023 | 3,7 MB |
Wenden Sie sich bei Fragen rund um unseren Lärmaktionsplan gerne an immissionsschutz@esslingen.de.
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