Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung der Netze BW GmbH

Die Netze BW GmbH plant von Altbach bis Fellbach-West eine Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung. Mit dieser Verstärkungsmaßnahme folgt die Netze BW GmbH dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung vor Ausbau) und vermeidet somit neue zusätzliche Leitungsanlagen.

Geplant ist, diesen Abschnitt der Leitungsanlage trassen- und standortgleich zu ertüchtigen. Aufgrund des zu erwartenden Lastzuwachses sollen die bestehenden Leiterseile durch neue, leistungsfähigere Seile, ersetzt werden. Zusätzlich sollen an einigen Masten Stahlsanierungen vorgenommen werden. Die Erhöhung eines Mastes ist ebenfalls vorgesehen. Die Masten sind somit in der Lage die neuen leistungsfähigeren Seile, welche vom Mast 160A (Gemarkung Esslingen) bis zum Umspannwerk Fellbach West (Gemarkung Fellbach) angebracht werden, zu tragen. Mit diesen Seilen kann die Übertragungsfähigkeit der Freileitungsanlage 9201 erhöht werden. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich.
 
Für die geplante Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erforderlich. Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, bei welchem das Vorhaben bereits am 26.05.2020 vorgestellt wurde.
 
Die Netze BW GmbH als Vorhabenträger beabsichtigt einen Antrag auf Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für die o.g. geplante Netzverstärkung der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung einzureichen und hat mit den Vorarbeiten begonnen. Im Rahmen dieser Vorarbeiten wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Übersichtsplan des Trassenverlaufs der Hochspannungsleitung (PDF, 3,3 MB)

Weitere Informationen und Beteiligung

Ab sofort beginnt Netze BW mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Auf der Projektwebsite (www.netze-bw.de/netzausbau) und über ein Projektpostfach (110kVNetzausbau@netze-bw.de) haben Sie die Möglichkeit, sich über alle geplanten Maßnahmen auf der Leitungsanlage 9201 zu informieren sowie direkt Hinweise und Anregungen zum Vorhaben einzugeben. Eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach Antragseinreichung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
 
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, welches für das geplante Vorhaben als Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommt. Es dient unter anderem der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, auf die zu gegebener Zeit separat durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen wird.
 
Zur 110-kV-Leitung Altbach-Fellbach West