Friedhöfe
Friedhöfe sind innerstädtische Parkanlagen und ermöglichen Angehörigen Verstorbener ein ungestörtes Totengedenken.
Ebershaldenfriedhof
Über 180 Jahre Bestattungskultur in Esslingen am Neckar: Der Ebershaldenfriedhof liegt im Zentrum der Stadt und hat eine Größe von 8,4 Hektar. Die erste Bestattung fand im Jahr 1844 statt. Der Ebershaldenfriedhof ist als Kulturdenkmal gesetzlich geschützt, Ehrenamtliche dokumentieren alte Gräber, regelmäßig finden Friedhofsführungen statt.
Ebershaldenfriedhof
Bestattungsarten
Grabstätten
Reihengrabstätten
- Kinderreihengrab
Das Kinderreihengrab dient der Beisetzung eines Kindes bis zu einem Alter von 10 Jahren. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ablauf nicht möglich. - Erdbestattungsreihengrab
Im Erdbestattungsreihengrab kann eine verstorbenen Person im Alter über 10 Jahre beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ablauf nicht möglich. - Urnenreihengrab
In Urnenreihengräbern kann jeweils eine Aschenurne beigesetzt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nach Ablauf nicht möglich.
Wahlgrabstätten
Die Lage eines Wahlgrabes können die Hinterblieben, in Abstimmung gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung, selbst festlegen. Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann das Recht an der Grabstätte verlängert werden.
- Kinderwahlgrabstätten
Kinderwahlgräber liegen in Kindergrabfeldern und dienen der Beisetzung eines Kindes bis zu einem Alter von 10 Jahren. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden. - Erdbestattungswahlgrabstätten
In Erdbestattungswahlgräbern können maximal zwei verstorbenen Personen im Alter über 10 Jahren erdbestattet und bis zu 6 Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden. - Urnenwahlgrabstätten
In Urnenwahlgräbern können maximal vier Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer können die Rechte an den Grabstätten verlängert werden.
Sondergrabarten
- Gärten der Stille
Mit den "Gärten der Stille" stehen den Bürgerinnen und Bürgern Urnengemeinschaftsanlagen mit zahlreichen Bestattungsplätzen zur Verfügung. Das bewährte Konzept der Urnengemeinschaftsanlagen mit einer Vielzahl blühender Stauden und Ziergehölzen wurden im Dialog zwischen Grünflächenamt, Steinbildhauern und Bürgern weiterentwickelt. Es kann als Beitrag zur Esslinger Friedhofskultur unserer Tage verstanden werden. - Urnengemeinschaftsgrabfelder
Aufgrund verstärkter Nachfrage nach Grabstätten ohne Pflegebedarf, bietet die Stadt Esslingen am Neckar sogenannte Urnengemeinschaftsgrabfelder an. Die Grabstätten werden, wie alle Reihengrabstätten, von der Friedhofsverwaltung vergeben. In der einmaligen Gebühr für 20 Jahre eingeschlossen, sind die Anbringung des Namenszuges der Verstorbenen auf einer Edelstahltafel und die gärtnerische Pflege der Grabanlage. Die Hinterbliebenen können im Rahmen einer dort gewünschten Beisetzung selbst festlegen, ob die Beisetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, anonym, oder im Rahmen einer Trauerfeier mit Angehörigen vorgenommen wird.
Speziell in der Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Pliensaufriedhof ist auf Wunsch auch die Erdbestattung in einem Erdrasengrab möglich. Namenszug in der Edelstahltafel und gärtnerische Pflege während der gesamten Nutzungsdauer sind auch hier in der einmaligen Gebühr für 20 Jahre enthalten. - Urnennischen (Kolumbarien)
Auf einigen Friedhöfen besteht die Möglichkeit Urnen in einer Urnennische, auch Kolumbarien genannt, beizusetzen. Pro Nische sind zwei Bestattungen möglich.
Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt einheitlich 20 Jahre; bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 10 Jahre. - Urnennischen im Gebäude
Auf dem Friedhof in Sulzgries können Urnen im Kolumbarium bestattet werden, welches sich in einem Gebäude befindet. Pro Nische sind zwei Beisetzungen möglich. Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt einheitlich 20 Jahre; bei Verstorbenen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 10 Jahre. - Baumbestattung
Auf einigen Friedhöfen können Urnen am Fuße von Bäumen beigesetzt werden. Die Friedhofverwaltung hat dafür passende Areale ausgewiesen. Die einzelnen Bestattungsplätze können von den Angehörigen frei ausgewählt werden und bieten jeweils Platz für die Beisetzung von 4 Urnen. Die einzelnen Bestattungsplätze sind jeweils mit einer Grabplatte versehen, die von einem Bildhauer mit dem Namenszug des Verstorbenen versehen werden kann. Das Grabnutzungsrecht wird für mindestens 20 Jahre verliehen und kann nach Ablauf der Nutzungsdauer verlängert werden. - Grabstätten für Frühgeborene
Auf dem Ebershaldenfriedhof befindet sich eine Grabstätte für nicht bestattungspflichtige Frühgeborene und Fehlgeburten.
Lage Friedhöfe und Bestattungsinstitute
Stadt Esslingen am Neckar
Grünflächenamt
Tag und Nacht erreichbar unter
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www.bestattungsinstitut.esslingen.de