Bewohnerparken
In zentralen Stadtgebieten gibt es oft viele Menschen, die um die vorhandenen Parkplätze konkurrieren. Um den Bewohnerinnen und Bewohnern das Parken zu erleichtern, sind dort bestimmte Parkplätze ausschließlich für sie reserviert und können mit einem Bewohnerparkausweis genutzt werden. Dieser muss sichtbar im Auto ausliegen.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Alle Menschen, die in einer Zone mit ausgewiesenem Bewohnerparken wohnen und keinen eigenen Stellplatz besitzen, können einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bitte beachten Sie: Es gibt keinen fest reservierten Parkplatz! Die Beschilderung vor Ort gibt die jeweiligen Parkregelungen vor.
Kosten
Für einen Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeit von einem Jahr fällt eine Gebühr von 150 € an. Die Gebühr für sechs Monate beträgt 75 €. Andere Zeiträume sind nicht erhältlich. Der Parkausweis gilt ab dem Tag, an dem er ausgestellt wurde. Falls ein neuer Ausweis nötig wird, zum Beispiel bei Verlust, Beschädigung oder sonstigen notwendigen Änderungen, beträgt die Gebühr für die Neuausstellung 10 €.
Zonen des Bewohnerparkens
Ordnungs- und Standesamt