Arbeiten in Deutschland
Die Möglichkeit für Zugewanderte in Deutschland zu arbeiten ist eng mit ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus verknüpft. Anerkannte Geflüchtete unterliegen beispielsweise den gleichen Bestimmungen wie Einheimische oder EU-Ausländer:innen in Bezug auf die Arbeitsaufnahme. Hingegen gibt es für Asylbewerber:innen sowie Geduldete besondere Regelungen und Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu beachten.
Bedeutung des Aufenthaltsstatus
Die Übersicht zeigt die Genehmigungspflicht bei den verschiedenen Aufenhaltstiteln.
(Quelle: Bundes Agentur für Arbeit)
Status | Aufenthaltstitel | Bedeutung | Muss die Beschäftigung genehmigt werden? |
---|---|---|---|
Anerkannte Flüchtlinge | Aufenthaltserlaubnis | Der Asylantrag wurde positiv beschieden. | nein |
Asylbewerberinnen und -bewerber | Aufenthaltsgestattung | Das Verfahren läuft noch. | ja |
Geduldete | Duldung | Der Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung jedoch ausgesetzt. | ja |
Arbeitsmarktzugang und Leistungen
für Zugewanderte
Für Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis ist eine Genehmigung vom Bürgerservice Einwanderung der Stadt Esslingen (Ausländerbehörde) für die Arbeitsaufnahme nicht notwendig. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis erhalten - wenn sie nicht arbeiten - vom Jobcenter Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) / Bürgergeld.
für Geflüchtete
Asylbewerber:innen und Menschen mit einer Duldung, die in Esslingen wohnhaft sind, benötigen für die Arbeitsaufnahme die Genehmigung vom Bürgerservice Einwanderung der Stadt Esslingen (Ausländerbehörde). Informationen zum Beantragen einer Beschäftigung erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit.
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung erhalten beim Landkreis Esslingen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Weiterführende Informationen
- Flyer Arbeitserlaubnis
- Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
- Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Unternehmen den Prozess der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland zu erleichtern.
Voraussetzungen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt:
- Ein anerkannter Abschluss der Fachkraft
- Ein konkretes Arbeitsplatzangebot von einem Unternehmen
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit Hilfe einer Vollmacht der Fachkraft aus dem Ausland, ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren beim Bürgerservice Einwanderung (Ausländerbehörde) der Stadt Esslingen einzuleiten, um so effizient neue Mitarbeitende aus dem Ausland zu gewinnen.
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
- Informationen für Menschen aus dem Ausland (Bundesagentur für Arbeit)
- Make it in Germany (Bundesregierung)
- Informationen zum Aufenthalt (Jusitizministerium Baden-Württemberg)
Informationen für Unternehmen
- Informationen für Unternehmen (IQ Netzwerk Baden-Württemberg)
- Informationen für Unternehmen (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus)
- Fachkräfte aus dem Ausland (IHK Region Stuttgart)
- Welcome Service Region Stuttgart (Wirtschaftsförderung Region Stuttgart)
Arbeitsmarktintegration
Eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft hängt maßgeblich von der Arbeit ab. Sie ermöglicht es Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, soziale Kontakte durch ihr berufliches Umfeld zu knüpfen und ein selbstbestimmtes Leben führen. Untenstehend finden Sie eine Übersicht über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten sowie nützliche Informationen.
Ausbildungsunterstützung für Jugendliche
- Projekt Kümmerer (IHK Region Stuttgart)
- Projekt SALIM (Stadtjugendring Esslingen)
- Gemeinsam gegen Jugendarbeitslosigkeit (Joblinge Stuttgart)
Weitere Informationen
- Für Menschen aus dem Ausland (Bundesagentur für Arbeit)
- Make it in Germany (Bundesregierung)
Amt für Soziales, Integration und Sport
Sozialplanung und Projektarbeit
Integrationsbeauftragter