Erklärung zur Barriere·freiheit

Barriere·freiheit bedeutet
diese Internet·seite sollen alle verstehen.
Deshalb gibt es Regeln für die Barriere·freiheit.
Die Internet-Seite soll alle Regeln erfüllen.
Das ist nicht immer möglich.
Hier steht wo es noch nicht möglich ist.

Anforderungen an Barriere·freiheit

Diese Gesetze enthalten die Regeln
für  die Barriere·freiheit:

  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
  • Barriere-Freie Informations-Technik Verordnung (BITV 2.0)

Ob die Anforderungen erfüllt sind

Diese Webseite ist größtenteils mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Noch nicht barriere·freie Inhalte

Diese Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien
  • Videos

So wollen wir das besser machen:

  • Die Mitarbeiter müssen lernen
    dass barriere·freie Inhalte wichtig sind.
    Und wie man Inhalte barriere·freie macht.
    Damit neue Inhalte barriere·frei sind.
  • Inhalte die schon da sind
    verbessern wir.
    Das dauert eine Zeit lang.

Erklärung

Wir haben unsere Internet·Seite geprüft.
Das Ergebnis steht hier.
Die Internet·Seite ist noch nicht ganz barriere·frei.
Aber wir arbeiten daran.
Das braucht Zeit.

Diese Erklärung ist vom 25.02.2023.
Wir haben überprüft und aktualisiert am:
11.01.2024
13.11.2024

Probleme melden

Wenn etwas noch nicht gut ist
können Sie uns das hier sagen.
Sie können uns anrufen.
Sie können eine E-Mail schreiben.
Sie können ein Konakt·formular ausfüllen.


Kontakt·formular


Weitere Ansprechpersonen

Eike Thorsten Weber
Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Kreisbehindertenbeauftragter)
E-Mail
Telefon 0711 3902-42049

Schlichtungs·verfahren

Sie können sich an die Schlichtungs·stelle wenden.
Die Schlichtung hilft, wenn wir nicht schnell antworten
oder nicht helfen können.
Die Schlichtung ist kostenlos.
Wenden Sie sich an:

Schlichtungsstelle
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123-39375

Sie können auch klagen.
Das ist das Gesetz: § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG