Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Esslingen am Neckar bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Gebärdensprach-Video „Erklärung zur Barrierefreiheit“ (Länge: 2:10 Minuten)

Dieses Video wurde mithilfe des Kommunalen Gebärdensprach-Avatars erstellt. Sobald Untertitel verfügbar sind, werden diese ergänzt.

Im Folgenden finden Sie die detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit. Bitte nutzen Sie unser Feedback-Formular, falls Sie Barrieren finden:

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.esslingen.de und Ihre Microsites:

  • apps.esslingen.de
  • bestattungsinstitut.esslingen.de
  • buergerhaus-pliensauvorstadt.esslingen.de
  • familie.esslingen.de
  • feuerwehr.esslingen.de
  • forum-stadt.eu
  • museen-esslingen.de
  • ris.esslingen.de
  • stadtbuecherei.esslingen.de
  • stadtgefaehrten.esslingen.de
  • sve-es.de
  • zukunftsstiftung.de

Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.04.2023 aktualisiert.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist größtenteils mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien
  • Videos

Um dieses nach und nach barrierefrei umzuwandeln gehen wir folgendermaßen vor:

  • Sensibilisierung und Schulung unserer Mitarbeitenden
  • Sichtung und Priorisierung der vorhandenen Dokumente
  • sukzessive Barrierfreie Umsetzung

Wegen der Menge an Inhalten wird dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.02.2023 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

Überprüft und aktualisiert

  • 11.01.2024
  • 13.11.2024

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Benachrichtigen Sie uns mit Hilfe des nachfolgenden Formulars, per E-Mail oder Telefon.


Weitere Ansprechpersonen

Eike Thorsten Weber
Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Kreisbehindertenbeauftragter)
E-Mail
Telefon 0711 3902-42049

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Schlichtungsstelle
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon 0711 123-39375

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Feedback

Sollten Sie Barrieren auf unserer Seite gefunden haben, senden Sie uns einen Link zur entsprechenden Seite und eine kurze Fehlerbeschreibung.


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