Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Esslingen am Neckar bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Gebärdensprach-Video „Erklärung zur Barrierefreiheit“ (Länge: 2:10 Minuten)
Im Folgenden finden Sie die detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit. Bitte nutzen Sie unser Feedback-Formular, falls Sie Barrieren finden:
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.esslingen.de und Ihre Microsites:
- apps.esslingen.de
- bestattungsinstitut.esslingen.de
- buergerhaus-pliensauvorstadt.esslingen.de
- familie.esslingen.de
- feuerwehr.esslingen.de
- forum-stadt.eu
- museen-esslingen.de
- ris.esslingen.de
- stadtbuecherei.esslingen.de
- stadtgefaehrten.esslingen.de
- sve-es.de
- zukunftsstiftung.de
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.04.2023 aktualisiert.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien
- Videos
Um dieses nach und nach barrierefrei umzuwandeln gehen wir folgendermaßen vor:
- Sensibilisierung und Schulung unserer Mitarbeitenden
- Sichtung und Priorisierung der vorhandenen Dokumente
- sukzessive Barrierfreie Umsetzung
Wegen der Menge an Inhalten wird dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Benachrichtigen Sie uns mit Hilfe des nachfolgenden Formulars, per E-Mail oder Telefon.
Weitere Ansprechpersonen
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Feedback
Sollten Sie Barrieren auf unserer Seite gefunden haben, senden Sie uns einen Link zur entsprechenden Seite und eine kurze Fehlerbeschreibung.
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